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Diese Dokumente sollten Sie parat halten:


Für die kirchliche Trauung benötigen Sie neben dem Personalausweis einen Taufschein, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Er wird vom Taufpfarramt ausgestellt. Außerdem müssen Sie die „Bescheinigung über die Anmeldung zur standesamtlichen Eheschließung“ einreichen. Katholiken müssen zusätzlich ein Firmungszeugnis nachweisen, falls die Firmung auf dem Taufschein nicht verzeichnet ist. Wer evangelisch heiratet, sollte den Konfirmationsschein einreichen.
Fürs Standesamt benötigen Sie zusätzlich zu Personalausweis oder Reisepass:

Die Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern beider Partner (nicht mit dem Familienstammbuch zu verwechseln!),
 
Aufenthaltsbescheinigung (erhält man bei der Meldebehörde des Wohnortes)
 
Nachweis der Staatsangehörigkeit (bei Ausländern, evtl. auch bei Aussiedlern)
 
Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der vorangegangenen Ehe(n) bzw. frühere Heiratsurkun-den und rechtskräftige Scheidungsurteile
 
Wenn einer der Partner adoptiert wurde oder falls einer der Partner Kinder mit in die Ehe bringt, benötigen Sie weitere Unterlagen – im Einzelfall das zuständige Standesamt fragen. Das gilt insbesondere für ausländische Staatsangehörige